Sonntag Mai 20

Versicherungen

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Jemand der einen Promotionsjob ausführt ist selbständig erwerbend. Für seine Versicherungen ist er somit selbst verantwortlich. Normalerweise sind Angestellte in einer Firma gegen Betriebsunfall versichert. Auch eine Krankenversicherung wird oft abgeschlossen und beinhaltend auch eine Krankentaggeldversicherung. Oft schließt der Betrieb auch eine Rentenversicherung für seine Angestellten ab. Klarerweise müssen die Angestellten für diese Versicherungen eine gewisse Anzahl Lohnprozente beitragen und bezahlen. Um all diese Versicherungen muss sich ein selbständig Erwerbender alleine kümmern. Der Markt für mögliche Versicherungen ist für einen Laien, was die meisten selbständig Erwerbenden sind, nicht überblickbar. Zeit und Geld lässt sich sparen, wenn Sie sich also kompetent beraten lassen. Versicherungen, um die sich ein selbständig Erwerbender, so auch einer, der einen Promotionsjob ausübt, kümmern muss sind:

  • Rentenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Krankenversicherung
  • Krankentaggeldversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Für Studenten allenfalls eine Versicherung für Studenten.


Ein selbständiger Promoter ist nicht in der Rentenversicherung pflichtversichert. Er ist es nur, wenn er vor der Selbständigkeit in einem Arbeitsverhältnis stand, in dem er automatisch pflichtversichert war. Für diese Zeit hat er Anspruch auf eine Rente von dem deutschen Rentenversicherung Bund. Diese Rente wird zwar auf Grund festgelegter Kriterien berechnet, lässt aber vieles offen. So wird nicht berücksichtigt:

  • Mögliche Rentensteigerungen, was nach den Nullrunden der vergangenen Zeit nicht zu erwarten ist
  • Mögliche Abzüge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung
  • Abzüge wegen Steuern
  • Inflation
  • Festsetzung des Rentenalters
  • Abschläge wegen vorzeitigem Rentenbezug.


Wer sich hier genauer informieren möchte, kann sich beraten lassen und einen Rentenrechner benutzen. Solche Berechnungen sind allerdings mit Vorsicht zu genießen, da ein nicht mit der Materie vertrauter Rechner, nicht alle Kriterien, die eine genaue Rentenberechnung erlauben, kennen kann.
Jemand der in der Promotion aus gesundheitlichen Gründen berufsunfähig wird, benötigt eine Rente, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Wer sich über seine Renten informieren lässt, wird auch darüber informiert, wie seine Erwerbsminderungsrente aussieht, wenn er nicht mehr arbeiten kann. Für eine Erwerbsminderungsrente sind allerdings auch Pflichtbeiträge zu bezahlen. Diese müssen vor Eintritt einer Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre bezahlt worden sein. In voller Höhe erhält man die Erwerbsminderungsrente nur, wenn man täglich weniger als 3 Stunden im normalen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Da ein selbständiger Promoter nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, ist es von Vorteil, wenn er eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt.
Gesundheitliche Probleme können erhebliche Kosten verursachen. Als selbständiger Promoter ist es besonders wichtig sich gegen solche Vorkommnisse entsprechend abzusichern. Als selbständig Erwerbender bezahlt man einen einkommensabhängigen Beitrag. Von einer privaten Krankenversicherung werden oft Leistungen ausgezahlt, die deutlich über jene der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen.
Krankheit bedeutet auch Einkommensverlust. Durch eine Krankentaggeldversicherung kann dieser Einkommensverlust teilweise abgefedert werden. Gezahlt wird eine Krankentaggeldversicherung nach Ablauf einer bestimmten Karenzzeit. Die Krankentaggeldversicherung ist somit eine Art Vorsorgeversicherung.
Studenten erhalten bei der Krankenversicherung oft Sonderkonditionen. Diese Sonderkonditionen müssen im Detail erfragt werden. Der Versicherer soll diese zusammenstellen.
Versicherungen sind für selbständig erwerbende Promoter ein besonders wichtiges Kapitel. Sie können bei existenzbedrohenden Situationen überlebenswichtig sein.

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