Dienstag Feb 07

Promoter werden

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDruckenE-Mail

Selbstverständlich müssen Promoter gewisse Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehören Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und vor allem Flexibilität. Neben diesen selbstverständlichen Kriterien bzw. „Softskills“ müssen Promoter auch noch einige formale Bedingungen erfüllen, um Aufträge abwickeln zu können.


Oftmals wird ein Gewerbeschein vorausgesetzt, da Promoter nicht auf Lohnsteuerkarte - wie bei einem regulären Angestelltenverhältnis üblich - beschäftigt werden, sondern mit ihrem eigenen Gewerbe auftreten. Durch dieses Auftreten können alle Beteiligten deutlich flexibler und unbürokratischer handeln, denn die Hürden und Regelungen eines regulären Angestelltenverhältnisses können einfach umgangen werden. Für beide Seiten bedeutet dies einen Verzicht auf Arbeitsvertrag, Lohnsteuerkarte aber auch auf Kündigungsfristen.
Wie üblich gibt es auch hier Ausnahmen. Wird der Promoter beispielsweise auf Messen eingesetzt, muss in der Regel ein reguläres Angestelltenverhältnis eingegangen werden (unter anderem wegen der notwendigen Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber). Die Tätigkeit als Host oder Hostess kann somit nur über eine Lohnsteuerkarte abgerechnet werden.
Je nach Promotionjob können aber auch weiter formelle Anforderungen hinzukommen. Dies können zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis für die Arbeit in Einrichtungen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko, ein Gesundheitszeugnis für den Umgang mit Lebensmitteln, der Personenbeförderungsschein für den gewerblichen Transport von mehreren Personen oder eine Reisegewerbekarte für den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen ohne feste Verkaufsstelle sein.

 

Comments

Please login to post comments or replies.

banner728x90