Sonntag Mai 20

Gewerbeschein

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Wer in der Promotion arbeitet ist selbständig erwerbend. Die Firmen engagieren Promoter nicht auf Lohnsteuerkarte, sondern meist nur mit Gewerbeschein, d.h. der Promoter tritt gegenüber dem Auftraggeber mit eigenem Gewerbe auf. Dadurch können alle Beteiligten ohne großen bürokratischen Kram agieren. Die Regelungen des Arbeitsverhältnisses wie Lohnsteuerkarte, Arbeitsvertrag und Kündigungsfristen sind hiermit nicht nötig. Den Gewerbeschein muss jeder beantragen, der eine selbständige berufliche Tätigkeit, egal ob haupt- oder nebenberuflich oder nur für ein paar Stunden, ausüben möchte. Wichtig dabei ist, dass die Absicht besteht regelmäßig Gewinn zu erzielen. So auch in der Promotion. Wer den Gewerbeschein erlangen will, muss sich anmelden. Die Daten werden ans Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer und die Gewerbeaufsicht weiter gegeben. Die Bestätigung der Anmeldung gilt als Gewerbeschein. Den Gewerbeschein erhält man in der Regel, mit einigen Ausnahmen, beim Gewerbeamt oder bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes. Wo man sich anmelden muss, erfährt man am besten unter gewerbe-anmelden.info. Der Antrag auf einen Gewerbeschein kann aus dem Internet heruntergeladen oder telefonisch beantragt und zu Hause ausgefüllt werden. Der Antrag muss allerdings persönlich und mit allen Unterlagen auf dem Amt abgegeben werden. Zu beantragen ist der Gewerbeschein in der Stadt, in der der Promoterjob ausgeübt werden soll. Bei nebenberuflicher Tätigkeit auch am Wohnort. Ein Gewerbeschein kostet zwischen 15 € und 60 €.
Unterlagen, die beim Beantragen eines Gewerbescheins mitzubringen und vorzulegen sind, sind:

  • Ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass
  • Für gewisse Berufe wie Gastronomie, Personenförderung oder Handwerk, eine Erlaubnis oder Genehmigung
  • Ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Ausländer müssen eine Aufenthaltsgenehmigung der Ausländerbehörde vorlegen, die die Erlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit beinhaltet
  • Ausländische Unternehmen (in einem ausländischen Handelsregister eingetragen) müssen die entsprechenden Eintragungen vorlegen, eventuell mit deutscher Übersetzung
  • Minderjährige müssen das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten vorlegen. Dies ist zumSchutz der Minderjährigen gedacht, dass sie nicht voreilig Verantwortungen übernehmen, denen sienicht gewachsen sind, die aber mit jedem Gewerbe verbunden sind.


Hat man den Gewerbeschein erlangt, ist es wichtig im ständigen Kontakt mit den Behörden zu bleiben. Unvollständige Formulierungen bei der Beschreibung der Gewerbetätigkeit sind zu vermeiden. Ebenso müssen die Änderung der Adresse und anderer Daten mitgeteilt werden. Auch eine vorübergehende Einstellung der Tätigkeiten ist meldepflichtig.
Ein Gewerbeschein ist unbefristet gültig. Wurde der Gewerbeschein ausgestellt, senden die Behörden Fragebögen zu. Speziell das Finanzamt will wissen, wie man eingestuft werden möchte.

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