Gesundheitszeugnis
Ein Gesundheitszeugnis wurde bis 2001 für gewisse Bereiche verlangt. In gewissen sensitiven Bereichen konnte bis zu diesem Zeitpunkt ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern eine amtliche Untersuchung verlangen. Dies wurde ersatzlos gestrichen, da eine solche Untersuchung nicht viel mehr belegte. Früher wurden für ein Gesundheitszeugnis relativ aufwändige medizinische Untersuchungen und Blutproben vorgenommen.
Heute bleibt es bei Belehrungen durch das Gesundheitsamt oder einen durch das Gesundheitsamt beauftragten Arzt. Zusätzlich muss eine schriftliche Erklärung abgegeben werden, dass keine Ursachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Ursachen, die ein Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot nachsich ziehen könnten, sind im Gesundheitsgesetz § 42 aufgelistet.
Um Gesundheitsrisiken z.B. im Lebensmittelhandel zu reduzieren, müssen sich Mitarbeiter, auch in einem Promoterjob arbeitende, von ihrem Hausarzt gemäß Infektionsschutzgesetz belehren lassen. Sie werden dabei über berufsgefährdende Symptome und Krankheiten aufgeklärt. Beispielsweise sollte man beim Auftreten bestimmter Symptome nicht mehr zur Arbeit, sondern zum Arzt gehen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die im Moment pandemieartig auftretende Schweinegrippe.
Eine solche Belehrung muss nur einmal vom Arzt vorgenommen werden. Der Arbeitgeber kann sie jährlich wiederholen lassen, damit die Informationen immer möglichst frisch und präsent bleiben.
Ein Gesundheitszeugnis ist nicht mit einem Gesundheitscheck gleichzusetzen. Krankheiten können nur durch eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Kein Arbeitgeber kann einen Anspruch geltend machen, solche Untersuchungsergebnisse einzusehen. Jemandem, der in der Promotion arbeitet, können sie aber sehr hilfreich sein, da sie über den Gesundheitszustand genauer Aufschluss geben.
Im Lebensmittelbereich und im Gastrogewerbe werden aber auch heute noch Gesundheitszeugnisse, somit der Nachweis über die oben erwähnten Belehrungen, verlangt. Die Kosten für eine solch Bescheinigung kosten ca. 10 € bis 30 €.




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