Sonntag Mai 20

Arbeitgeber zahlt nicht

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Leider kann es immer mal wieder vorkommen, dass ein Promotionjob nicht wie abgesprochen bezahlt wird. Sollte der Auftraggeber einer Promotion einmal nicht bezahlen, sollte man einige Punkte noch einmal überprüfen bevor man den Rechtsweg einschlägt.
Vor allem Formalitäten die bei der Rechnungsstellung nicht beachtet werden, können Gründe für eine nicht beglichene Rechnung sein. Deswegen sollte unbedingt überprüft werden ob alle Formalitäten der Rechnungsstellung eingehalten wurden.
Ein weiterer Grund könnte die Nichterreichung des Zahlungsziels sein. Auf allen Rechnungen muss ein Zahlungsziel von bis zu 30 Tagen angegeben sein. Kürzere Zahlungsziele können zwar angegeben werden, doch daran halten muss sich im Sinne des BGB keiner.
Sind alle Formalitäten eingehalten worden und auch das Zahlungsziel bereits überschritten, sollte überprüft werden ob der Arbeitsauftrag korrekt erfüllt wurde. Korrekt erfüllte Promotionjobs sollte man sich am besten an entsprechender Stelle bescheinigen lassen. Wurde nicht exakt gearbeitet oder wurden gar Pflichten verletzt, kann der Auftraggeber das vereinbarte Honorar nach § 280 ff. BGB mindern oder sogar ganz streichen.
Treffen alle bereits genannten Punkte nicht zu, gibt es noch eine Möglichkeit - der Auftraggeber ist insolvent und somit zahlungsunfähig. In diesem Fall kann versucht werden den Anspruch auf die ausstehende Summe im Zuge des Insolvenzverfahrens durchzusetzen.

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