Sonntag Mai 20

Definition Freiberufler

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Freiberufler

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe „selbstständig“ und „freiberuflich“ gerne synchron verwendet. Dies ist jedoch falsch, gerade wenn es darauf ankommt die Steuererklärung abzugeben.


Freiberufler sind selbstständig tätig, gehören dabei aber einem der freien Berufe an. Das bedeutet, dass sie nicht der Gewerbeordnung unterliegen und somit keinen Gewerbeschein benötigen um ihre Tätigkeit auszuüben. Zu den Tätigkeiten der freien Berufe gehören selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Die freien Berufe setzen eine besondere berufliche Qualifikation oder eine schöpferische Begabung voraus, welche die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt haben (§ 1 Abs. 2 PartGG).
Promotion und Promotionjobs fallen somit NICHT in die Kategorie der freien Berufe und benötigen ausdrücklich einen Gewerbeschein. Dennoch ist eine freiberufliche Tätigkeit im Bereich Promotion nicht ausgeschlossen, die Dienstleistungen können so z. B. Promotionagenturen angeboten werden. Ein Gewerbeschein wird nicht benötigt sondern lediglich eine Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese können beim Finanzamt beantragt werden. Unterschiede in der Rechnungsstellung gibt es zwischen Gewerbe und Freiberuf nicht, jedoch müssen gesonderte steuerliche Regelungen beachtet werden, so muss zum Beispiel keine Gewerbesteuer abgeführt werden.

 

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